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Ein Kind kommt, und dein Betrieb läuft weiter: Rechnungen, Kundentermine, Steuervorauszahlungen. Genau hier rechnet die Elterngeldstelle bei Selbstständigen nach anderen Regeln als bei Angestellten. Wer das erst beim Antrag merkt, verschenkt oft mehrere hundert Euro im Monat.

Dieser Ratgeber führt dich durch die Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die für dich gelten: vom Anspruch über die Berechnung deines Gewinns bis zum Antrag. Wenn du gerade erst startest, lies vorher, worauf es beim Schritt in die Selbstständigkeit ankommt.

Wer als selbstständige Person Anspruch auf Elterngeld hat

Anspruch hast du unabhängig von deiner Rechtsform, ob als Einzelunternehmerin, als Freiberufler oder als Gesellschafterin einer GbR. Für die Berechnung kommt es dann allerdings auf die Einkunftsart an: Wer als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH Arbeitslohn bezieht, wird beim Elterngeld wie eine angestellte Person behandelt. Entscheidend für den Anspruch selbst sind vier Bedingungen: Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, lebst mit deinem Kind in einem Haushalt, betreust und erziehst es selbst und übst keine volle Erwerbstätigkeit aus.

Der letzte Punkt ist der, an dem sich die meisten Fragen entzünden. Das Gesetz zieht eine klare Linie: Nicht voll erwerbstätig ist, wessen Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats nicht übersteigt. Du darfst deinen Betrieb also weiterführen, solange du unter dieser Grenze bleibst. Gemeint ist die tatsächlich gearbeitete Zeit, nicht der Umsatz.

Eine harte Obergrenze gibt es trotzdem. Der Anspruch entfällt, wenn du im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 Euro erzielt hast. Bei zwei anspruchsberechtigten Elternteilen zählt die Summe beider Einkommen gegen dieselbe Grenze von 175.000 Euro.

Quellen: § 1 BEEG

Halb geöffnetes schmiedeeisernes Gartentor mit Blick auf einen Kiesweg
Symbolbild, mit KI erzeugt

Der Bemessungszeitraum: dein letztes abgeschlossenes Steuerjahr

Für Angestellte sind die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt maßgeblich. Für dich gilt das nicht. Bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zählen die steuerlichen Gewinnermittlungszeiträume, die dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt zugrunde liegen. Im Klartext: Kommt dein Kind in diesem Jahr zur Welt, rechnet die Elterngeldstelle mit deinem Gewinn aus dem Vorjahr.

Diese Regel hat eine Folge, die viele überrascht. Ein schwaches Jahr wirkt bis zu zwei Jahre nach, ein starkes ebenso. Wer die Familienplanung kennt, kann das bei Investitionen und Abschreibungen berücksichtigen.

Bist du nebenher angestellt, greift eine weitere Besonderheit: Hattest du im maßgeblichen Zeitraum Einkommen aus selbstständiger Arbeit, wird auch dein Lohn nach dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum bemessen. Dein Nebengewerbe zieht den Lohnanteil also mit ins Steuerjahr. Nur wenn deine Gewinneinkünfte durchschnittlich weniger als 35 Euro im Kalendermonat betrugen, und zwar sowohl im maßgeblichen Veranlagungszeitraum als auch im Jahr der Geburt bis zum Monat vor der Geburt, kannst du beantragen, dass allein die 12 Kalendermonate vor der Geburt gelten.

Welcher Zeitraum bei welcher Einkunftsart zählt
Deine Lage Maßgeblicher Zeitraum Grundlage
Nur Arbeitslohn 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat § 2b Abs. 1 BEEG
Nur Gewinneinkünfte Letzter abgeschlossener Veranlagungszeitraum § 2b Abs. 2 BEEG
Lohn und Gewinn gemischt Beides nach dem letzten Veranlagungszeitraum § 2b Abs. 3 BEEG
Gewinn unter 35 Euro im Monat Auf Antrag nur die 12 Kalendermonate § 2b Abs. 4 BEEG

Quellen: § 2b BEEG | § 2d BEEG

Gesägte Eichenscheibe mit deutlich sichtbaren Jahresringen auf einem Holzstapel
Symbolbild, mit KI erzeugt

So hoch fällt dein Elterngeld aus

Das Basiselterngeld beträgt 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich wird es für volle Lebensmonate gezahlt, in denen du kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast. Nach unten ist ebenfalls abgesichert: Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt, auch dann, wenn du vor der Geburt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hattest.

Zwischen diesen Polen verschiebt sich der Prozentsatz. Lag dein Einkommen unter 1.000 Euro, steigt er um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dein Einkommen diesen Betrag unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent. Lag es über 1.200 Euro, sinkt er nach demselben Muster auf bis zu 65 Prozent.

Prozentsatz nach dem Einkommen vor der Geburt
Monatliches Einkommen vor der Geburt Prozentsatz
Unter 1.000 Euro Über 67 Prozent, gestaffelt bis 100 Prozent
1.000 Euro bis 1.200 Euro 67 Prozent
Über 1.200 Euro Unter 67 Prozent, gestaffelt bis 65 Prozent

Wichtig für die Erwartung: Gemeint ist immer das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, nicht dein Umsatz und auch nicht der Gewinn vor Steuern.

Quellen: § 2 BEEG | Familienportal des Bundes

Rechenbeispiel: vom Steuerbescheid zum Monatsbetrag

Angenommen, dein Einkommensteuerbescheid für das letzte abgeschlossene Steuerjahr weist einen Gewinn von 42.000 Euro aus, und du arbeitest im ersten Lebensjahr deines Kindes gar nicht. Dann teilt die Elterngeldstelle diesen Gewinn zunächst auf zwölf Monate auf und kommt auf 3.500 Euro. Davon zieht sie die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben ab; im Beispiel bleiben 2.400 Euro als Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Dieser Betrag liegt deutlich über der Schwelle von 1.200 Euro, dein Prozentsatz fällt deshalb auf den Mindestwert von 65 Prozent. Das ergibt 1.560 Euro im Monat, also weniger als den Höchstbetrag.

Rechenweg im Beispiel
Schritt Betrag
Gewinn laut Steuerbescheid 42.000 Euro
Gewinn je Monat 3.500 Euro
Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben 2.400 Euro
Basiselterngeld je Monat 1.560 Euro

Die Rechnung zeigt, warum der Steuerbescheid so wichtig ist: Zwischen Gewinn und Bemessungsgrundlage liegt bei Selbstständigen ein erheblicher Abstand. Wer nur den Gewinn im Kopf hat, plant zu hoch.

Wenn du im Bezugszeitraum weiterarbeitest

Viele Selbstständige können ihren Betrieb nicht einfach stilllegen. Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich, ändert dann aber die Berechnung: Erzielst du in einem Lebensmonat weniger Einkommen als vor der Geburt, bekommst du deinen Prozentsatz auf den Unterschiedsbetrag zwischen beiden Einkommen. Als Einkommen vor der Geburt darf dabei höchstens ein Betrag von 2.770 Euro angesetzt werden.

Für die Monate des Bezugs rechnest du nicht mit dem Steuerbescheid, sondern mit einer Einnahmenüberschussrechnung. Als Betriebsausgaben setzt die Elterngeldstelle 25 Prozent der zugrunde gelegten Einnahmen an, auf Antrag stattdessen deine tatsächlichen Betriebsausgaben. Lagen deine echten Kosten über dieser Pauschale, lohnt der Antrag; lagen sie darunter, ist die Pauschale für dich günstiger.

Achte außerdem auf die Zuordnung: Wann eine Einnahme zählt, richtet sich nach den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen. Eine Zahlung, die im Bezugsmonat auf deinem Konto eingeht, mindert dein Elterngeld, auch wenn die Leistung längst erbracht war.

Quellen: § 2 BEEG | § 2d BEEG

Zwei Hände formen einen feuchten Tonzylinder auf einer Töpferscheibe
Symbolbild, mit KI erzeugt

Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld kannst du bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats deines Kindes beziehen. Elterngeld Plus reicht bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats, allerdings nur, wenn es vom Ende des Basiselterngeld-Zeitraums an in aufeinander folgenden Lebensmonaten von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Gemeinsam haben Eltern Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld. Ist das Einkommen eines Elternteils in 2 Lebensmonaten gemindert, kommen 2 weitere Monate hinzu, die sogenannten Partnermonate.

Ein Elternteil allein kann höchstens 12 Monatsbeträge Basiselterngeld beziehen und muss mindestens 2 Lebensmonate nehmen. Statt eines Monats Basiselterngeld kannst du jeweils 2 Lebensmonate Elterngeld Plus beziehen, was gerade bei laufendem Betrieb oft besser passt: Der Betrag ist kleiner, läuft dafür länger.

Der Partnerschaftsbonus setzt eine gemeinsame Teilzeit voraus. Beide Elternteile müssen nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten. Jeder Elternteil hat Anspruch auf höchstens 4 Monatsbeträge, und beziehen lässt er sich nur gleichzeitig, in aufeinander folgenden Lebensmonaten und für mindestens 2 Lebensmonate.

Die drei Bausteine im Vergleich
Variante Zeitraum Umfang
Basiselterngeld Bis zum 14. Lebensmonat 12 Monatsbeträge, dazu 2 Partnermonate
Elterngeld Plus Bis zum 32. Lebensmonat 2 Monate je Monat Basiselterngeld
Partnerschaftsbonus Parallel, beide Eltern Höchstens 4 Monatsbeträge je Elternteil

Quellen: § 4 BEEG | § 4b BEEG

Antrag: Frist, Stelle und Unterlagen

Elterngeld ist schriftlich zu beantragen, und zwar bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Warte damit nicht: Gezahlt wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats, in dem dein Antrag eingeht. Alles davor ist verloren.

Im Antrag legst du fest, für welche Lebensmonate du Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus willst. Diese Entscheidungen kannst du bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern, rückwirkend allerdings ebenfalls nur für die letzten 3 Lebensmonate und, außer in Fällen besonderer Härte, nur, solange die Beträge noch nicht ausgezahlt sind.

Als selbstständige Person brauchst du neben der Geburtsurkunde vor allem deinen Einkommensteuerbescheid für das maßgebliche Jahr. Liegt er noch nicht vor, setzt die Elterngeldstelle das Elterngeld vorläufig fest und rechnet später ab. Plane die Nachzahlung ein und denke daran, dass deine Altersvorsorge und Sozialversicherung während der Auszeit weiterlaufen. Ob dein Fall Besonderheiten hat, klärst du am besten mit deinem Steuerbüro oder der Elterngeldstelle selbst.

Quellen: § 7 BEEG | ElterngeldDigital des Bundes

Häufige Fragen von Selbstständigen zum Elterngeld

Zählt mein Gewinn aus dem Geburtsjahr mit?

Für die Bemessung vor der Geburt nicht. Dort gilt der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Dein laufendes Jahr wird erst relevant, wenn du im Bezugszeitraum Einnahmen hast; die rechnet die Elterngeldstelle dann gesondert an.

Was passiert, wenn der Steuerbescheid noch fehlt?

Dann wird das Elterngeld vorläufig gezahlt. Sobald der Bescheid da ist, wird endgültig festgesetzt. Das kann eine Nachzahlung an dich bedeuten oder eine Rückforderung an dich, je nachdem, wie der Gewinn ausfällt.

Mindert eine alte Rechnung, die jetzt bezahlt wird, mein Elterngeld?

Ja. Die zeitliche Zuordnung folgt den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen, beim Zufluss also dem Zahlungseingang. Viele Selbstständige stellen deshalb Rechnungen vor dem Bezugszeitraum oder danach.

Was gilt bei einem Verlustjahr?

Berücksichtigt wird nur die Summe der positiven Einkünfte. Ein Verlust senkt die Bemessung auf null, und dann greift der Mindestbetrag von 300 Euro.

Fazit

Elterngeld für Selbstständige steht und fällt mit zwei Größen: dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr und deiner Arbeitszeit im Bezugszeitraum. Wer den Steuerbescheid früh zur Hand hat, die Grenze von 32 Wochenstunden im Blick behält und Rechnungen bewusst legt, holt aus denselben Regeln spürbar mehr heraus als jemand, der erst nach der Geburt zu rechnen beginnt. Den Antrag stellst du am besten in den ersten Wochen, damit dir keiner der 3 rückwirkenden Lebensmonate verfällt.

Stand: 18. September 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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