Inhalt dieses Artikels
Kaum eine Gruppe arbeitet so oft in den eigenen vier Wänden wie die Selbstständigen. 53,0 Prozent der Solo-Selbstständigen haben 2025 von zu Hause aus gearbeitet, bei den abhängig Beschäftigten waren es 22,6 Prozent. An jedem dieser Tage hängt bares Geld: Die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG gibt dir 6 Euro, ohne Quittung, ohne Flächenberechnung, ohne Raumplan. Viele Gründerinnen und Gründer lassen den Posten trotzdem liegen, weil sie glauben, ohne eigenes Arbeitszimmer stehe ihnen nichts zu. Das ist der teuerste Irrtum in diesem Kapitel.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Erwerbstätige im Homeoffice | Finanzverwaltung NRW, Häusliches Arbeiten
Tagespauschale: 6 Euro für jeden Tag zu Hause
Seit 2023 trägt die frühere Homeoffice-Pauschale den amtlichen Namen Tagespauschale, und sie ist keine Übergangsregel aus der Pandemie mehr, sondern Dauerrecht. Der Betrag ist schlicht: 6 Euro pro Kalendertag. Gezählt wird bis zu 210 Tage im Kalenderjahr, macht höchstens 1.260 Euro.
Für dich als Selbstständige oder Selbstständiger ist das eine Betriebsausgabe. Sie mindert deinen Gewinn in der Einnahmenüberschussrechnung und damit direkt die Einkommensteuer, vom ersten Euro an. Das unterscheidet dich von Angestellten, bei denen die Pauschale erst dann etwas bringt, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Wer nebenher selbstständig ist, sollte deshalb genau hinsehen, in welcher Einkunftsart die Tage landen.
Ein wichtiges Detail: Die Pauschale wird nicht pro Tätigkeit vervielfacht. Du führst ein Kleingewerbe und schreibst abends noch an einem Buch? Dann bleibt es trotzdem bei 6 Euro für diesen Tag und bei 1.260 Euro im Jahr. Die Summe deckt alles ab, was an diesem Tag in deiner Wohnung an Kosten entstanden ist: Strom, Heizung, anteilige Miete, Wasser.
Quellen: Finanzverwaltung NRW, Tagespauschale | Statistisches Bundesamt

Wann dir die Pauschale zusteht
Hier trennt das Gesetz zwei Fälle, und die Unterscheidung entscheidet darüber, wie viele Tage du am Ende zusammenbekommst. Es kommt darauf an, ob dir für deine Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Fall eins: Du hast einen anderen Arbeitsplatz. Das betrifft etwa die Beraterin mit angemietetem Raum in einem Bürohaus oder den Handwerker mit Werkstatt. Dann zählt nur ein Tag, an dem du überwiegend, also mehr als die Hälfte deiner Arbeitszeit, in der Wohnung gearbeitet hast. Zusätzlich darfst du an diesem Tag die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht haben. Halbe Tage im Betrieb und halbe zu Hause fallen damit heraus.
Fall zwei: Dir steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Das ist der Normalfall bei Gründungen aus der Wohnung heraus. Dann genügt es, dass du an diesem Tag zu Hause tätig geworden bist. Auf den Umfang kommt es nicht an, und ein Kundentermin am Vormittag schadet nicht. Eine Grenze gibt es trotzdem: Reine Nebensächlichkeiten reichen nicht, wenn sie nicht zu deinen Kernaufgaben gehören. Wer abends nur die Arbeitszeit erfasst, hat damit noch keinen Homeoffice-Tag.
In beiden Fällen gilt: Ein eigener Raum ist keine Voraussetzung. Der Esstisch, die Küchenzeile, die Arbeitsecke im Schlafzimmer, all das trägt die Tagespauschale.
Quellen: Finanzverwaltung NRW, Voraussetzungen der Tagespauschale | Statistisches Bundesamt
Häusliches Arbeitszimmer: der andere Weg
Neben der Tagespauschale steht der Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer. Beides zusammen geht nicht. Wer die Kosten eines Arbeitszimmers ansetzt, bekommt für dieselbe Zeit keine Tagespauschale mehr.
Ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn ist ein abgeschlossener Raum, den du so gut wie ausschließlich beruflich nutzt. Ein Kleiderschrank darin ist schon zu viel, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist von vornherein keines. Dazu kommt die zweite, härtere Hürde: Der Raum muss der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit sein, dort also die prägenden Leistungen entstehen. Bei einer Programmiererin oder einer Übersetzerin ist das meist erfüllt. Bei einer Physiotherapeutin, die den Tag in der Praxis verbringt und abends abrechnet, nicht.
Sind beide Hürden genommen, hast du die Wahl. Entweder du setzt eine Jahrespauschale von 1.260 Euro an, ohne jeden Nachweis, oder du rechnest die tatsächlichen Raumkosten aus, anteilig nach der Fläche, und zwar der Höhe nach unbegrenzt. Liegen die Voraussetzungen nur in einem Teil des Jahres vor, wird die Jahrespauschale zeitanteilig gekürzt, auf 105 Euro je Monat.
| Deine Situation | Was du absetzt | Höchstbetrag im Jahr |
|---|---|---|
| Kein eigener Raum, Arbeit am Esstisch | Tagespauschale, 6 Euro je Tag | 1.260 Euro |
| Eigener Raum, aber nicht Mittelpunkt der Arbeit | Tagespauschale, 6 Euro je Tag | 1.260 Euro |
| Eigener Raum und Mittelpunkt, Pauschale gewählt | Jahrespauschale | 1.260 Euro |
| Eigener Raum und Mittelpunkt, Kosten gerechnet | Anteilige Raumkosten | ohne Grenze |
| Angemieteter Raum außerhalb der Wohnung | Tatsächliche Kosten | ohne Grenze |
Die letzte Zeile wird oft übersehen. Mietest du dir einen Platz außerhalb deiner Wohnung, gelten die engen Regeln zum häuslichen Arbeitszimmer gar nicht, und die Kosten sind in voller Höhe Betriebsausgabe.
Quellen: Finanzverwaltung NRW, Häusliches Arbeitszimmer | Statistisches Bundesamt

Rechenbeispiel: Was am Jahresende übrig bleibt
Beispiel 1: Angenommen, du bist Grafikerin, arbeitest ohne eigenes Arbeitszimmer und ohne anderen Arbeitsplatz und kommst im Jahr auf 180 Tage, an denen du zu Hause gearbeitet hast. Dann rechnest du 180 mal 6 Euro und trägst 1.080 Euro als Betriebsausgabe ein. Mehr Aufwand als das Zählen der Tage entsteht dir nicht.
Beispiel 2: Angenommen, du übersetzt Fachtexte, hast dafür einen eigenen abgeschlossenen Raum, und dieser Raum ist der Mittelpunkt deiner Arbeit. Die anteiligen Raumkosten betragen in diesem Beispiel 2.400 Euro im Jahr. Dann sind die tatsächlichen Kosten deutlich günstiger als die Jahrespauschale von 1.260 Euro, die Differenz liegt bei 1.140 Euro. Hier lohnt sich das Rechnen und Belegesammeln also spürbar.
Die Faustregel daraus: Je höher deine Warmmiete und je größer der Flächenanteil des Raums, desto eher schlägt die Einzelabrechnung die Pauschale. Wer zur Miete in einer teuren Stadt wohnt und ein Viertel der Wohnfläche beruflich nutzt, sollte nachrechnen, bevor er die bequeme Pauschale wählt.
Quellen: Finanzverwaltung NRW, Jahrespauschale und tatsächliche Kosten | Statistisches Bundesamt
So zählst du deine Tage, ohne dich zu verzetteln
Eine förmliche Nachweispflicht gibt es für die Tagespauschale nicht. Glaubhaft machen musst du die Tage trotzdem, und rückwirkend im März des Folgejahres ist das eine unangenehme Übung. Ein paar Gewohnheiten helfen:
- Trage die Homeoffice-Tage laufend in deinen Kalender ein, mit einem eigenen Kürzel oder einer eigenen Farbe.
- Notiere umgekehrt die auswärtigen Tage, also Kundentermine, Messen, Werkstatt oder Baustelle. Die Differenz zu deinen Arbeitstagen ergibt die Homeoffice-Tage fast von allein.
- Prüfe am Jahresende, ob Fahrtkosten und Tagespauschale sich beim selben Datum überschneiden, und kläre solche Tage einzeln.
- Halte die Aufzeichnung so lange bereit, wie du auch deine übrigen Unterlagen aufbewahrst.
Wer ohnehin eine Buchhaltung führt, kann die Tage einfach als wiederkehrende Buchung anlegen und am Jahresende summieren. Das ist unspektakulär und spart die Sucherei.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Bekomme ich die Homeoffice-Pauschale ohne eigenes Arbeitszimmer?
Ja. Genau dafür wurde die Tagespauschale geschaffen. Für sie muss kein häusliches Arbeitszimmer vorliegen, und der Raum, in dem du arbeitest, darf privat mitgenutzt werden.
Zählen Wochenenden und Feiertage mit?
Maßgeblich ist der Kalendertag, an dem du tatsächlich gearbeitet hast, nicht der Wochentag. Ein Sonntag, an dem du Angebote schreibst, zählt also mit. Insgesamt erkennt das Finanzamt aber höchstens 210 Tage an.
Kann ich Tagespauschale und Arbeitszimmer im selben Jahr kombinieren?
Für denselben Zeitraum nicht. Setzt du Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer an, ist die Tagespauschale daneben ausgeschlossen. Ziehst du im Laufe des Jahres um und erfüllst die Voraussetzungen nur zeitweise, wird die Jahrespauschale monatsweise gekürzt.
Was ist mit Schreibtisch, Bürostuhl und Technik?
Arbeitsmittel sind ein eigener Posten und werden von der Tagespauschale nicht erfasst. Einen Rechner, ein Regal oder eine Lampe kannst du zusätzlich absetzen, unabhängig davon, ob du ein Arbeitszimmer hast oder nicht.
Gilt das auch für eine Gründung im Nebenerwerb?
Ja, allerdings musst du sauber trennen. Arbeitest du an einem Tag sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dein eigenes Unternehmen zu Hause, gibt es die 6 Euro dennoch nur einmal.
Fazit
Die Tagespauschale ist der einfachste Steuervorteil, den eine Gründung aus der Wohnung heraus mitbringt: 6 Euro je Tag, bis zu 1.260 Euro im Jahr, ohne Belegsammlung und ohne eigenen Raum. Wer einen abgeschlossenen Raum hat und dort den Mittelpunkt seiner Arbeit, sollte einmal gegenrechnen, ob die tatsächlichen Raumkosten mehr bringen. Wichtig ist vor allem, die Tage überhaupt festzuhalten. Für die Feinheiten deines Einzelfalls, etwa bei mehreren Tätigkeiten oder einem Umzug, sind Steuerberatung oder deine Kammer die richtige Adresse.
Mehr zum steuerlichen Alltag deiner Gründung findest du in unseren Ratgebern zur Einnahmenüberschussrechnung, zu den Steuern im Kleingewerbe, zum Nebengewerbe und zum Weg in die Selbstständigkeit.



















